" 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 25.06.2021 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zur Anordnung eines versicherungsexternen medizinischen Gutachtens betreffend der Frage des medizinischen Endzustandes, der Arbeitsfähigkeit sowie des Integritätsschadens zu verpflichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: