1.2. Am 4. Juni 2018 zog sich die zu diesem Zeitpunkt weiterhin bei der L. GmbH angestellte Beschwerdeführerin bei einem Treppensturz unter anderem erneut eine Verletzung am rechten Handgelenk zu. Die Beschwerdegegnerin erbrachte auch für dieses Ereignis die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggelder).