4.1.4. In einer Aktennotiz vom 30. Juni 2020 kam RAD-Psychiater Dr. med. K., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, zum Schluss, dass aus psychiatrischer Sicht das SMAB-Gutachten vom 30. März 2020 "in seiner Qualität einwandfrei" sei. Eine Zustandsverschlechterung sei hingegen nicht -6-