I., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, hielt daraufhin in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2020 fest, auch in der nochmaligen Begutachtung habe sich gezeigt, dass insbesondere auf dem psychiatrischen Fachgebiet "nicht einfach rückwirkend eine klare (oder überwiegend klare) Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vorgenommen werden [könne]". Es würden im Vergleich zum D.-Gutachten vom 5. Oktober 2017 lediglich kleine Änderungen in der retrospektiven Beurteilung der Arbeitsfähigkeit empfohlen, wobei auch in der aktuellen Expertise die Angaben "zum Teil in sich divergier[t]en" (vgl. VB 208 S. 4 f.).