4.1.2. Die zuständige Sachbearbeiterin der Beschwerdegegnerin wies in ihrer Anfrage vom 2. April 2020 den RAD auf zahlreiche Unklarheiten im SMAB- Gutachten vom 30. März 2020 in Bezug auf die retrospektive Beurteilung der Arbeitsfähigkeit hin (vgl. VB 208 S. 2). RAD-Ärztin Dr. med. I., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, hielt daraufhin in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2020 fest, auch in der nochmaligen Begutachtung habe sich gezeigt, dass insbesondere auf dem psychiatrischen Fachgebiet "nicht einfach rückwirkend eine klare (oder überwiegend klare) Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vorgenommen werden [könne]".