Die SMAB-Gutachter führten im Rahmen ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung aus, es bestehe sowohl in der bisherigen Tätigkeit als auch in einer leidensangepassten Tätigkeit eine (psychiatrisch begründete) Arbeitsfähigkeit von 65 % (Pensum von sieben Stunden pro Tag mit einer um 20 % reduzierten Leistung; vgl. VB 206.1 S. 7 f.).