2. Die vorliegend angefochtene Verfügung vom 8. Juli 2021 (VB 109) basiert in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem polydisziplinären ZIMB- Gutachten vom 23. November 2020 (VB 87). Die Beschwerdeführerin wurde dabei durch die Dres. med. B., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, C., Facharzt für Neurologie, D., Facharzt für Otorhinolaryngologie und von E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, untersucht. Diese stellten folgende Diagnosen (VB 87.1/10):