2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 31. August 2021 die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. August 2021 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLAW Dominik Buchser, Rechtsanwalt, Sandgasse 1, 5734 Reinach AG, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente mit Verfügung vom 8. Juli 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 109) zu Recht verneint hat.