Nach Erstellung des Gutachtens am 23. November 2020 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 6. Januar 2021 in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen. Nachdem die Beschwerdeführerin gegen den Vorbescheid Einwände erhoben hatte, verfügte die Beschwerdegegnerin nach eingeholter Stellungnahme durch die ZIMB AG und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) am 8. Juli 2021 wie angekündigt. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. Juli 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. August 2021 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: