Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in medizinischer, beruflicher sowie persönlicher Hinsicht und beauftragte die Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung AG, Schwyz (ZIMB), mit der polydisziplinären (internistisch, psychiatrisch, neurologisch, otorhinolaryngologisch) Begutachtung der Beschwerdeführerin. Nach Erstellung des Gutachtens am 23. November 2020 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 6. Januar 2021 in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen.