Auch zum Einwand des Beschwerdeführers betreffend bis zu 30 Minuten dauernde Pausen anlässlich der Durchführung der EFL (VB 208 S. 7) nahm Dr. med. D. nicht überzeugend Stellung, sondern wies lediglich pauschal – und ohne allfällige Rücksprache mit dem damals zuständigen Physiotherapeuten (VB 195.4 S. 7) – darauf hin, dass Pausen von 30 Minuten "nie durchgeführt" würden (VB 214 S. 3). Schliesslich ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb Dr. med. D. zwar darauf hinwies, dass Thoraxschmerzen "nicht Bestandteil einer orthopädischen Begutachtung" seien und sich allenfalls ein Thoraxchirurg hierzu äussern müsse (VB 214 S. 3), jedoch auf weiterführende Abklärungen verzichtete.