Zusammenfassend seien "die Vorwürfe der Juristin haltlos und zeug[t]en entweder von Unkenntnis ein Gutachten richtig zu lesen oder von bewusster Verdrehung der Tatsachen" (VB 214 S. 3). Dr. med. F. führte in seiner Stellungnahme vom 20. Mai 2021 unter anderem aus, dass die Thoraxschmerzen vom Versicherten während der Anamneseerhebung nicht explizit erwähnt worden seien und auch während der klinisch neurologischen Untersuchungen keine Auffälligkeiten in dieser Hinsicht hätten erhoben werden können (VB 214 S. 5).