3.5. Dr. med. D. wies in seiner Stellungnahme vom 5. Mai 2021 in Bezug auf die Laborbefunde darauf hin, dass die "wesentlichen Laboruntersuchungen […] auf Seite 13 des Gutachtens sehr wohl aufgeführt" worden seien (VB 214 S. 3). Hinsichtlich der Thoraxschmerzen erwähnte er, dass solche "nicht Bestandteil einer orthopädischen Begutachtung" seien und sich allenfalls ein Thoraxchirurg hierzu äussern müsse. Pausen von 30 Minuten würden bei einer EFL nie durchgeführt. Zusammenfassend seien "die Vorwürfe der Juristin haltlos und zeug[t]en entweder von Unkenntnis ein Gutachten richtig zu lesen oder von bewusster Verdrehung der Tatsachen" (VB 214 S. 3).