In einer angepassten, körperlichen leichten Tätigkeit in temperierten Räumen, abwechselnd sitzend und stehend, ohne fixierte Kopfhaltungen respektive häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Kopfhaltungen bestehe seit September 2019 eine Arbeitsfähigkeit von 100 %. Ab dem Zeitpunkt der Begutachtung sollte es sich zudem um Arbeiten ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Körperhaltungen, ohne repetitive Bewegungen des rechten Handgelenks und "ohne Kraftanwendung desselben" handeln (VB 195.2 S. 7).