-5- Gemäss der gutachterlichen Konsensbeurteilung bestand in der angestammten wie auch in einer adaptierten Tätigkeit im Rahmen der postoperativen Rehabilitation vom 11. Mai bis 31. August 2018 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 %. In der angestammten Tätigkeit als Postbote habe anschliessend ab September 2018 eine Arbeitsfähigkeit von 100 % bestanden, wobei sich diese ab September 2019 aufgrund des Cervicovertebralsyndroms auf 75 % und ab dem Zeitpunkt der Begutachtung in Anbetracht sämtlicher Beschwerden weiter auf 50 % reduziert habe.