[…] Es sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. September 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 8. September 2021 lud die Instruktionsrichterin die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin bei, welche mit Schreiben vom 14. September 2021 auf eine Stellungnahme verzichtete. 2.4. Mit Eingabe vom 12. November 2021 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: