Nach weiteren Abklärungen (insbesondere Einholen medizinischer Berichte [u.a. Suva-Akten]) und nochmaliger Rücksprache mit dem RAD wurde mit Verfügung vom 12. Mai 2020 eine Begutachtung angeordnet und der Beschwerdeführer durch die Medizinisches Gutachterzentrum Region St. Gallen GmbH (MGSG) polydisziplinär begutachtet (MGSG-Gutachten vom 20. August 2020). Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens (inkl. Rücksprache mit dem RAD und Eingang einer zusätzlichen gutachterlichen Stellungnahme) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. Juni 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.