6.3.3. Abgesehen vom Umstand, dass es für Personen in einem höheren Alter auf dem konkreten Arbeitsmarkt momentan generell eine Herausforderung darstellt, eine neue Arbeitsstelle zu finden, führen die oben aufgeführten Faktoren der fehlenden Fähigkeit zur Benutzung technischer Hilfsmittel sowie die geplante, im Baugewerbe durchaus übliche Frühpensionierung mit 60 Jahren (vgl. dazu etwa Art. 12 und 14 des Gesamtarbeitsvertrags für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe; https://www.farsuisse.ch/wp-content/uploads/2019/02/190401-far_gav_d-Web.pdf;