6.2.2. Vorliegend ist keine Aufforderung der Beschwerdegegnerin an den Beschwerdeführer zum Stellenwechsel erfolgt. Dem Beschwerdeführer wurde zwar am 27. März 2020 gekündigt; die entsprechende rechtliche Auseinandersetzung diese Kündigung betreffend wurde indes erst mit Vergleich im April 2021 beigelegt und das Arbeitsverhältnis rückwirkend per 31. Januar 2021 aufgelöst. Somit stand erst zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses fest, dass der Beschwerdeführer sich beruflich umzuorientieren hatte.