6. 6.1. Den AVB der Beschwerdegegnerin lassen sich keine Hinweise entnehmen, dass eine rein arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit einen Taggeldanspruch ausschliessen würde, solange diese krankheitsbedingt ist. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Konzeption der Taggelder als vorübergehende Leistungen als sachgerecht (vgl. DAVID HUSMANN/AURELIA JENNY, in: Blechta/Colatrella/Rüedi/Staffelbach [Hrsg.], Basler Kommentar zum KVG und KVAG, 2020, N. 16 zu Art. 72 KVG; HÄBERLI/HUSMANN, a.a.O., S. 57 f., Rz. 191 ff.).