5.2. Dr. med. C. führte in seiner Beurteilung vom 12. Mai 2020 aus, eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz sei wegen eines Arbeitsplatzkonflikts mit ausgesprochener Kündigung kritisch zu evaluieren, da ein Risiko bestehe, dass die Arbeitsplatzproblematik zu einer Akzentuierung einer ängstlich-depressiven Symptomatik führen könnte, welche vom Beschwerdeführer vor allem "(psycho-)somatisch ausgedrückt" werde. Der Be- -6-