In der Stellungnahme vom 16. April 2021 führte Dr. med. C. ferner aus, in den ihm vorgelegten Berichten werde zwar eine mittel- bis schwergradig depressive Episode genannt, welche jedoch weder nachvollziehbar hergeleitet worden noch anhand der erhobenen Befunde nachvollziehbar sei. Allenfalls sei eine leichtgradig depressive Episode nachvollziehbar. Für die Dauer der stationären Behandlung in der Klinik D. vom 2. Dezember 2020 bis zum 12. Januar 2021 sei "aus formalen Gründen eine volle Arbeitsunfähigkeit anzunehmen".