Dr. med. C. stellte in seinem Kurzgutachten vom 12. Mai 2020 die Diagnose einer gegenwärtig formal leichtgradig depressiven Episode (ICD-10: F32.0) und hielt hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen fest, es bestehe beim Beschwerdeführer per 5. Mai 2020 eine Arbeitsunfähigkeit -4-