2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 25. November 2021 die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Krankentaggelder des Beschwerdeführers mit Einspracheentscheid vom 17. Juni 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 48) zu Recht per 31. Juli 2020 eingestellt und einen darüber hinaus andauernden Taggeldanspruch (mit Ausnahme der Zeitspanne zwischen dem 2. Dezember 2020 und dem 31. Januar 2021) verneint hat.