G. fest, dass er aus seiner spezialärztlichen Sicht durchaus bestätigen könne, dass der Beschwerdeführer an deutlichen Rückenbeschwerden bei lumbovertebralem Syndrom mit Ischialgie rechts, bei deutlichen degenerativen Veränderungen mit Spondylarthrosen sowie degenerativer Spondylolisthesis L5-S1 leide. Man könne davon ausgehen, dass die Rückenbeschwerden aufgrund der traumatischen Aktivierung beim Unfall im Jahre 2016 allmählich zugenommen hätten und sich schliesslich im Jahre 2020 zu schweren Rückenbeschwerden weiterentwickelt hätten (BB 5).