E. zu einer anderen Einschätzung als Dr. med. F., indem er ausführte, dass eine leichte wechselbelastende Tätigkeit ohne Belastung der rechten Hand und ohne repetitive Dreh- und Flexion-Extensionsbewegungen im Handgelenk rechts ganztägig mit einer "leichten Leistungsreduktion" möglich sein sollte (VB 53; VB 95). Dr. med. E. begründete weder in seiner Aktennotiz vom 7. August 2019 (VB 53) noch in seiner Aktenbeurteilung vom 1. Juni 2021 (VB 95), weshalb er zu einer anderen Einschätzung als Dr. med. F. kam und auf welche Grundlage er seine Einschätzungen zum Arbeitsprofil stützte. Es liegen zudem keine medizinischen Akten vor, welche auf einer persönlichen Untersuchung der Beschwerdeführerin