Weshalb Dr. med. E. lediglich eine Arbeitsfähigkeit von 80 % annahm und weshalb es zu dieser von der Beurteilung von Dr. med. F. abweichenden Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit kam, wird nicht begründet. Auch in Bezug auf das Arbeitsprofil einer angepassten Tätigkeit kam Dr. med. E. zu einer anderen Einschätzung als Dr. med. F., indem er ausführte, dass eine leichte wechselbelastende Tätigkeit ohne Belastung der rechten Hand und ohne repetitive Dreh- und Flexion-Extensionsbewegungen im Handgelenk rechts ganztägig mit einer "leichten Leistungsreduktion" möglich sein sollte (VB 53;