Aktenbeurteilung vom 1. Juni 2021 die Arbeitsfähigkeit ab dem 24. Juni 2019 beurteilte (VB 95 S. 3), legt jedoch den Schluss nahe, dass er sich auf den Untersuchungsbericht von Dr. med. F., Facharzt für Chirurgie, vom 24. Juni 2019 stützte (VB 46 S. 3 ff.). Dr. med. F. untersuchte am 24. Juni 2019 die Beschwerdeführerin im Auftrag der Unfallversicherung B. AG (VB 72 S. 33) und stellte als Diagnose mit Relevanz für die Arbeitsfähigkeit einen Sturz am 4. Juni 2018 auf der Treppe mit/bei einer Prellung des rechten Handgelenks, einer Zerrung des dorsalen LT-Bandes, einer OSG- Kontusion beidseits, Status nach konservativer Behandlung und TCM.