In angepasster Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 100 % seit dem 24. Juni 2019. Unter dem Titel "Arbeitsprofil" wurde ausgeführt, in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit ohne Belastung der rechten Hand und ohne repetitive Dreh- und Flexion-Extensionsbewegungen im Handgelenk rechts solle eine ganztägige Arbeitsfähigkeit mit einer leichten Leistungsreduktion möglich sein. Weiter führte Dr. med. E. an, die Versicherte arbeite seit dem 1. November 2019 in einem Restaurant als Allrounderin in einem 50 % Pensum. Aus RAD-Sicht handle es sich dabei nicht um eine ideal angepasste Tätigkeit.