und Flexion-Extensionsbewegungen im Handgelenk rechts eine ganztägige Arbeitsfähigkeit mit einer leichten Leistungsreduktion möglich sein sollte (VB 53). In seiner Aktenbeurteilung vom 1. Juni 2021 diagnostizierte er Restbeschwerden bei Ulna-Impaktionssyndrom rechts bei leichter Ulna- Plus-Variante und Status nach Handgelenksdistorsion rechts am 4. Juni 2018 und am 7. September 2013. In angestammter Tätigkeit bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von 80 % seit dem 24. Juni 2019. In angepasster Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 100 % seit dem 24. Juni 2019.