2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. September 2021 wurde die C., als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Mit Schreiben vom 27. September 2021 teilte die Beigeladene mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: