" 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 15.06.2021 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Eingliederungsmassnahmen sowie den Rentenanspruch neu abzuklären. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. September 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.