5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen zusammengefasst geltend, mit dem Bericht von Dr. med. B. vom 6. November 2020 werde eine relevante Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht. Im Referenzzeitpunkt seien einzig degenerative Veränderungen im Segment L5/S1 zur Beurteilung gestanden. Neu sei indes auch eine Anschlusspathologie im Segment L4/L5 bestätigt worden; die Nervenwurzel L4 werde komprimiert (Beschwerde S. 10; Protokoll S. 4-6). - 11 -