4.2.3. RAD-Arzt Dr. med. C., Facharzt für Rheumatologie sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, führte in seiner kurzen Stellungnahme vom 23. Dezember 2020 betreffend die eingereichten Unterlagen (u.a. Bericht des Dr. med. B. vom 6. November 2020) aus, es stehe vorliegend erneut die bereits seit 2013 bekannte und langjährige Rückenproblematik zur Diskussion. Aus versicherungsmedizinischer Sicht könne bei einem Vergleich der zum Zeitpunkt der Verfügung vom 4. November 2019 und der "heute" vorliegenden Gesundheitsstörungen eine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes nicht nachvollzogen werden (VB 145/2).