2.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 26. August 2021 die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Am 24. März 2022 fand die beantragte Verhandlung statt. Dabei hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest und beantragte darüber hinaus, die Beschwerdegegnerin habe auch einen Leistungsanspruch auf berufliche Massnahmen materiell zu prüfen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: