" 1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 14. Juni 2021 sei aufzuheben. 2. a) Die Beschwerdesache sei zur korrekten Durchführung des Vorbescheidverfahrens resp. zur Wahrung der Gehörsrechte im Zusammenhang mit der RAD-Stellungnahme vom 11. Juni 2021 an die IV-Stelle Aargau zurück zu weisen. b) Eventualiter: Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, auf den mit Neuanmeldung vom 28. Oktober 2020 geltend gemachten Leistungsanspruch einzutreten und diesen materiell zu prüfen. 3. Es sei eine öffentliche Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK mit zusätzlicher Parteibefragung durchzuführen.