Mit Verfügungen vom 4. November 2019 wies sie sowohl das Rentenbegehren als auch das Gesuch des Beschwerdeführers um berufliche Massnahmen ab. Die gegen die Verfügung betreffend Rentenanspruch ergriffenen Rechtsmittel blieben erfolglos (Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2019.764 vom 9. Juni 2020; Urteil des Bundesgerichts 9C_507/2020 vom 29. Oktober 2020).