1.2. Am 13. November 2017 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin nahm verschiedene Abklärungen vor, insbesondere holte sie ein bidisziplinäres (orthopädisch/psychiatrisches) Gutachten bei der Swiss Medical Assessment- and Business- Center AG, Bern (SMAB), ein (SMAB-Gutachten vom 29. März 2019; ergänzende Stellungnahme vom 23. Juli 2019). Mit Verfügungen vom 4. November 2019 wies sie sowohl das Rentenbegehren als auch das Gesuch des Beschwerdeführers um berufliche Massnahmen ab.