1.3. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem RAD erneut psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 25. Januar 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren hob sie mit Verfügung vom 18. Juni 2021 die Rente wiederum revisionsweise per 31. Oktober 2018 auf. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. Juni 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. August 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3-