Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung mit Verfügung vom 6. Februar 2012 rückwirkend per 1. Januar 2010 eine ganze Invalidenrente zu. Nachdem die Beschwerdeführerin ihre am 10. März 2012 gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde am 7. Januar 2013 wieder zurückgezogen hatte, schrieb das Versicherungsgericht mit Beschluss VBE.2012.178 vom 13. Februar 2013 das Verfahren als erledigt ab.