Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Mai 2005 unter Angabe von HWS-Beschwerden, Rücken-, Kopf- und Schulterschmerzen, einer Depression und Schlaflosigkeit bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung mit Verfügung vom 6. Februar 2012 rückwirkend per 1. Januar 2010 eine ganze Invalidenrente zu.