1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 15. Juli 2021 aufgehoben. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Kosten für das Medikament Dronabinol zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Gesundheit -6- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten