Dieser sei im vorliegenden Fall nicht erfolgreich gewesen. Erst nach Zugabe des ebenfalls nicht zugelassenen Cannabidiols sei die gewünschte Verbesserung erfolgt. Bei diesem Medikament fehle jedoch jegliche wissenschaftliche Evidenz für eine Wirksamkeit bei Schmerzen/Spastik. Dronabinol werde zur Ablehnung empfohlen, da der Therapieversuch nicht erfolgreich gewesen und die Wirkung daher ungenügend sei. Cannabidiol werde zur Ablehnung empfohlen, da der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit fehle (VB 2).