" Die Progrès Versicherungen AG sei zu verpflichten, die Therapiekosten für die Schmerz- bzw. Spastikbehandlung mit Dronabinol im Zusammenhang mit meiner MS-Erkrankung zu übernehmen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. November 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei in dem Sinne gutzuheissen, dass sie zur Kostenübernahme vom Dronabinol verpflichtet werde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: