Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 lehnte die Beschwerdegegnerin die Kostenübernahme für die Medikamente Dronabinol und Cannabidiol aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ab. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 15. Juli 2021 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 15. Juli 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. August 2021 Beschwerde und stellte folgendes Rechtsbegehren: