3.2.2. Diesen Bericht legte die Beschwerdegegnerin der RAD-Ärztin Dr. med. C. vor, welche in ihrer Beurteilung vom 3. Mai 2021 im direkten Vergleich der früheren und der neu vorgelegten Berichte keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustands erkannte. Der behandelnde Arzt Dr. med. B. habe am 13. Mai 2019 einen "bisher zementierten und therapeutisch kaum beeinflussbaren Verlauf" beschrieben, weshalb "von einer Persistenz des zukünftigen Verlaufs auszugehen" sei. In der Stellungnahme vom 8. Januar 2021 beschreibe er ausführlich, dass es der Beschwerdeführerin unter der Medikation im Oktober 2019 vorübergehend leicht besser gegangen, was -8-