3.1.4. Der ebenfalls eingereichte Bericht von Dr. med. I., Facharzt für Neurologie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 30. Januar 2019 (VB 92 S. 44 ff.), wie auch der Bericht von Dr. med. J., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 9. April 2020 (VB 82 S. 5 ff.) erscheinen mit Blick auf den zeitlichen Ablauf ungeeignet, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 21. Juli 2021 aufzuzeigen, datieren sie doch vor diesem Zeitraum. Ausführungen zu diesen Berichten erübrigen sich somit ebenso. -7-