1.2. Mit Gesuch vom 15. Januar 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine schwere depressive Störung ohne psychotische Symptome, eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung und eine Benzodia- zepine-Abhängigkeit abermals zum Bezug von IV-Leistungen an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. Juni 2021 – in Bestätigung ihres Vorbescheids vom 10. Mai 2021 – nicht auf das Gesuch ein.