1. 1.1. Die 1986 geborene, zuletzt als Produktionsmitarbeiterin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich nach vorgängiger Anmeldung zur Früherfassung am 20. Mai 2010 wegen Rücken- und Kopfschmerzen sowie Depressionen zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 19. März 2012 verneinte die IV-Stelle Solothurn einen Anspruch auf eine Rente und schloss die beruflichen Massnahmen ab. Am 11. März 2019 meldete sich die Beschwerdeführerin wegen einer Depression erneut zum Leistungsbezug an.