Diese werden jeweils zu gegebener Zeit von der IV-Stelle an die AK mitgeteilt". Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 2.3. Anschliessend ergingen zwei weitere – unangefochten gebliebene – Tag- geld-Verfügungen, wonach jeweils das auszuzahlende Taggeld an die Pensumsänderungen des Beschwerdeführers angepasst sowie während den Blockkursen durchgehend Taggelder zugesprochen wurden (VB 197; 227). Mit angefochtener Verfügung vom 10. Juni 2021 gewährte die Beschwerdegegnerin wiederum einzig einen zusätzlichen Eingliederungstag (Montag zusätzlich zum Freitag) aufgrund der erneuten Reduktion des Pensums um 20 % zugunsten eines zusätzlichen Lerntages (VB 240; 238).